1.1 D-Controlling erbringt alle Lieferungen und Leistungen für D-Con- trolling-Produkte, insbesondere die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (“digitale Produkte”), ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen aus- drücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 D-Controlling kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag frist- los zu kündigen, jedoch nur, wenn die Vertragsübernahme dem Kunden zum Nachteil gereicht.
1.4 D-Controlling kann diese AGB ändern, wenn die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung für den Kunden zumutbar ist und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, so dass das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleis- tung nicht in nicht nur unbedeutendem Maße gestört wird. D-Controlling wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündi- gen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt oder ohne Auswirkung auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bleibt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kün- digungsrecht gesondert hingewiesen.
2.1 D-Controlling gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 91% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf- grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbe- reich von D-Controlling liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. D-Controlling kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störun- gen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP- Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
2.3 Bei einem Cloud-Abonnement mit begrenztem Gesamtspeichervolumen für Dokumente kann der Kunde initial über die im Rahmen des Abonnements festgelegte Speicherkapazität verfügen. Erreicht der Kunde die Höhe des jeweils verfügbaren Speichervolumens für Dokumente, kann D-Controlling den Speicherplatz auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis erhöhen. Eine Er- höhung kann maximal einmal täglich stattfinden. D-Controlling behält sich vor, den Kunden auf einen entsprechend ausgestatteten Server umzuziehen. Bei einem solchen Umzug kann es zu technisch notwendigen Ausfallzeiten kommen.
2.4 Kommt D-Controlling der fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts auf Aufforderung des Kunden nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung gegenüber D-Controlling beenden. Dies gilt jedoch nur, wenn D-Controlling eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in diesem Fall auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und die Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen.
2.5.1 D-Controlling kann ihre Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der Technik und Sicherheit, die Entwicklung recht- licher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie Markt- entwicklungen insbesondere Kundenerwartungen an vergleichbare Leis- tungen beispielsweise im Hinblick auf Performance, Speicherkapazitäten, Nutzerfreundlichkeit und Effizienz anzupassen.
2.5.2 Ist D-Controlling nach 2.5.1 berechtigt, ihre Leistungen zu ändern, kann sie nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB ihre Preise anpassen.
2.5.3 Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Leistungsänderungen be- grenzt.
2.5.4 Die Preisanpassung kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
2.5.5 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.
2.5.6 § 315 BGB bleibt unberührt.
2.5.7 D-Controlling wird dem Kunden die Preisänderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit- teilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt oder zumutbar unter den 2.5.1 bezeichneten Gründen fußt. Der Kunde wird in der Änderungsmittei- lung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
2.6.1 Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts behält sich D-Controlling vor, die digitalen Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von An- bieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der D-Controlling-Systeme zu ändern. D-Controlling darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripten, Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Kunden entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen Kosten. D-Controlling wird den Kunden klar und verständlich über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutz- barkeit des digitalen Produkts für den Kunden beeinträchtigt, wird D-Con- trolling den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.
2.6.2 Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutz- barkeit des digitalen Produkts dauerhaft, kann der Kunde außerdem den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch Erklärung gegenüber D-Controlling beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information über die Änderung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Änderung. Das Recht zur Beendigung besteht nicht, wenn (a) die Beeinträchtigung der Zugriffsmög- lichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist, oder (b) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.
3.1 Der Kunde erhält von D-Controlling für die Vertragsdauer ein nicht aus- schließliches Recht zur Nutzung der Cloud-Lösung (Lizenz). Wird der Kunde von D-Controlling für Mehrfachlizenzen der Cloud-Lösung autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff “Cloud-Lösung” umfasst das Originalprogramm sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen ver- bunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Pro- gramm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf die Cloud- Lösung gleichzeitig auf mehreren Endgeräten nutzen. Eine “Nutzung” der Cloud-Lösung liegt vor, wenn sich der Kunde über einen Internet-Browser in seinem Produkt anmeldet und es mithilfe seines Endgerätes bedient.
3.3 Die von D-Controlling erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Die Nutzung darf nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
3.4 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von D-Controlling nicht verän- dern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Cloud-Lösung in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-As- semble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen un- abdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, die Cloud-Lösung zu ver- mieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
3.5 Soweit dem Kunden von D-Controlling ein zeitlich beschränktes Nut- zungsrecht für die Produkte eingeräumt worden ist oder das Nutzungs- recht aufgrund Kündigung endet, wird der Account mitsamt aller vorhande- nen Daten gelöscht. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber D-Controlling bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
3.6 Sofern das vom Kunden gewählte Abonnement die Nutzung von gra- fischen Elementen, Bildern, Texten oder Dokumentenvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages zu nutzen. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich spe- ziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte.
3.7 D-Controlling haftet nicht für Wettbewerbsverstöße, Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten und von geistigem Eigentum sowie nicht für sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung der D-Con- trolling-Produkte begeht. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von seitens D-Controlling zur Verfügung gestellten Dokumentenvorlagen, die durch Kunden genutzt werden dürfen.
3.8 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.7 geregelten Pflichten verspricht der Kunde D-Controlling eine Ver- tragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00.
4.1 D-Controlling ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Dies erfolgt mithilfe des entsprechenden Auftragsbestätigungsformulares / Kostenübernahmeformulares, welches dem durch D-Controlling schriftlich formulierten Angebot anhängig ist.
4.2 Der Vertrag kommt mit dem Empfang des Auftragsbestätigungsformu- lares / Kostenübernahmeformulares, spätestens mit der ersten Erfüllungs- handlung zustande.
4.3 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindest- vertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das automatisch verlängerte bzw. ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen je- derzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.4 Werden von Dritten gegenüber D-Controlling Ansprüche wegen tatsäch- licher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 8.1 geltend gemacht, ist D-Controlling berechtigt, das Cloud-Abonnement des Kunden unver- züglich zu sperren.
4.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für D-Controlling insbesondere dann vor, wenn der Kunde
» sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr in Verzug befindet,
» schuldhaft gegen eine der in den AGB geregelten Pflichten verstößt,
» schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
4.6 Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch D-Controlling verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für zusätzlich gebuchte Optionen.
5.1 Die Preise sind Festpreise.
5.2 Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei D-Con- trolling auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
5.2.1 D-Controlling ist berechtigt, die zu zahlenden Preise nach billigem Er- messen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind. Für die Preisbildung maßgeblich sind ins- besondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hard- ware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei Ihnen ausführen), Kosten für die Kundenbe- treuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Perso- nal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen.
5.2.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
5.2.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kosten- faktoren begrenzt.
5.2.4 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.
5.2.5 D-Controlling wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jewei- ligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getra- gen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
5.2.6 D-Controlling wird dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preis- änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kün- digungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf den in 5.2.1 genannten Preisbildungsfaktoren oder auf einer Änderung von ho- heitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmit- teilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
5.2.7 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
5.3.1 D-Controlling ist darüber hinaus berechtigt, die Preise an die Entwick- lung der weiteren, preisbildenden Faktoren nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen, wenn diese Entwicklung eine Verschiebung der zu Vertragsbeginn bestehenden Wertverhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung bewirkt. Zu diesen Faktoren gehört die Anpassung unse- rer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen ins- besondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbrau- cherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes.
5.3.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
5.3.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kosten- faktoren begrenzt.
5.3.4 D-Controlling wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkun- gen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung ge- tragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
5.3.5 D-Controlling wird dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preis- änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kün- digungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf den in 5.3.1 genannten Preisbildungsfaktoren oder auf einer Änderung von ho- heitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmit- teilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
5.3.6 § 315 BGB bleibt unberührt.
5.4 Im Verzugsfall berechnet D-Controlling Zinsen gem. §288 Abs. 2 BGB in Höhe von des jeweilig geltenden Basiszinssatzes zzgl. neun Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preis- liste. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsver- zuges bleibt D-Controlling vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Ein- bringungsmaßnahmen. Insbesondere ist D-Controlling nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.
5.5 D-Controlling ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vor- geschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen ver- tragsgegenständlichen Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzu- passen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist D-Controlling zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
5.6 Die Entgelte werden monatlich im Voraus und mit Rechnungsstellung fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestell- ten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in digitaler Form per E-Mail zur Verfügung gestellt.
5.7 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeit- raumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
5.8 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.1 Für Schäden haftet D-Controlling nur dann, wenn D-Controlling oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinal- pflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vor- satz von D-Controlling oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von D-Controlling auf den Schaden beschränkt, der vertragstypisch ist und für D-Controlling bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Eine “wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)” im vorstehenden Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel- mäßig vertrauen darf.
6.2 Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe der durchschnittlichen Jahresentgelte des Kunden für den jeweiligen Vertrag mit der D-Controlling (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, wird das Jahresentgelt hochgerechnet).
6.3 Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner D-Controlling-Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.
6.3 Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner D-Controlling-Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.
7.1 Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzli- che Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbs- rechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung ge- richteten Inhalte zu verarbeiten, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen ver- spricht der Kunde D-Controlling unter Ausschluss der Annahme eines Fort- setzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00.
7.2 D-Controlling ist nicht verpflichtet, die Cloud-Lösungen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsver- stößen ist D-Controlling berechtigt, das Abonnement zu sperren. D-Con- trolling wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unter- richten.
8.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an D-Controlling mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, D-Controlling jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von D-Controlling binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-Nummer des techni- schen Ansprechpartners.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, von D-Controlling zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Pro- vider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von D-Con- trolling nutzen, haftet der Kunde gegenüber D-Controlling auf Nutzungsent- gelt und Schadensersatz.
8.3 Der dem Kunden zugeordnete Webspace ist ausschließlich zum konven- tionellen Betrieb zu nutzen. Die Nutzung des Webspace für Online Backups, als File Storage/Massenspeicher oder zur Bereitstellung von Massen-Down- loads ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sein Produkt so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeits- speicher beanspruchen, vermieden wird. D-Controlling ist berechtigt, Cloud-Abonnements, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. D-Con- trolling wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme infor- mieren.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen und übernimmt die umfas- sende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflich- ten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm hochgeladenen Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung seiner Produkte, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen, die
a) pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
b) Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
c) geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
d) Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein über- wiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstat- tung vorliegt,
e) den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, ras- sische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschen- würde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
f) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlo- sung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Un- menschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
g) geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder je- mandem übel nachzureden.
h) Die vorbezeichneten Verpflichtungen gelten entsprechend für in der Cloud-Lösung eingerichtete Verweise („Hyperlinks”) des Kunden auf solche Inhalte Dritter.
8.5 Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 8.4 unzulässig sind, ist D-Controlling berechtigt, das Abonne- ment zu sperren. D-Controlling wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshand- lungen D-Controlling bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Dem Kunden auf- tragsgemäß von D-Controlling zur Freigabe übermittelte Leistungen sind innerhalb von sieben Werktagen nach Übermittlung zu überprüfen und Änderungswünsche oder Freigabe durch den Kunden mitzuteilen. Erfolgt eine Rückmeldung nicht oder nicht fristgerecht, wird dies als Einverständnis verstanden und die Service-Dienstleistung als erbracht erachtet und ent- sprechend veröffentlicht, bereitgestellt und in Rechnung gestellt.
9.1 D-Controlling erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertrags- begründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
9.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die von D-Controlling zur Verfü- gung gestellten Cloud-Lösungen ausschließlich über abgesicherte Netz- werke zu bedienen, da der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen oder ungesicherten Netzwerken nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
9.3 Insoweit die D-Controlling für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend zu diesen Allge- meinen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen zur Auftragsverarbei- tungsvereinbarung (AVV).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Essen. D-Controlling ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von D-Controlling auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).