Wie weit bist Du mit Deiner MAV-Arbeit von der Schreibmaschine schon weg gekommen? Das MVG-EKD basiert noch auf diesem Konzept. Entscheidungen zum Thema Verschwiegenheit werden heute noch an dem verschließbaren Aktenschrank fest gemacht. Aber der gesamte Datenschutz im Rahmen der MAV-Arbeit obliegt der MAV.
Ist dieser gewährleistet, wenn du dir per Dienst-E-Mail oder privater E-Mail die Tagesordnung und die Einladung zukommen lässt? Sind diese gewährleistet, wenn eure gesamten Daten auf dem Server des Dienstgebers liegen? Habt ihr vom Dienstgeber eine Auftragsdatenverarbeitungserklärung bekommen?
Diese Fragen haben uns dazu bewogen, das Tool meine-MAV.digital zu entwickeln.
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